Verwendung pyrotechnischer Gegenstände ab Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke) im Ortsgebiet verboten
Bei der Kategorie F2 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, etwa Knallkörper, Silvesterraketen, Lichterbatterien, Römische Lichter, Feuerräder, oder Feuertöpfe. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden noch von diesen verwendet werden. Feuerwerke der Kategorie F3 dürfen an Personen ohne behördlichen Bewilligungsbescheid gar nicht verkauft bzw. überlassen werden und ist eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
Auch wenn das Feuerwerk zu Silvester vielleicht zu einer liebgewonnen Tradition geworden ist, stellt es eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Hierbei geht es nicht nur um die oben bereits erwähnte Unfall- und Brandgefahr sowie den hohen Lärmpegel, sondern auch darum, dass die durch Pyrotechnik freigesetzte Menge an Feinstaubpartikeln mittlerweile jene des Straßenverkehrs übersteigt. Besonders nachteilig wirkt sich dies im bebauten Gebiet, aber auch Naturschutzgebieten wie der Heide aus.
Fotocredit: Marktgemeinde Perchtoldsdorf / zVg
Bürgermeister LAbg. Martin Schuster und Kommandant Chefinspektor Wolfgang Laschober machen auf das Feuerwerksverbot zu Silvester aufmerksam.