Erleichterungen im Buschenschankgesetz
In Gleichklang mit der Lockerung der Bestimmungen hinsichtlich Betriebsöffnungen geht es nunmehr darum, die Rückkehr in den geschäftlichen Alltag möglichst wirkungsvoll zu unterstützen. Dazu wurden bereits über meinen Antrag im Landtag Erleichterungen im Buschenschankgesetz beschlossen, die den Neustart des für Perchtoldsdorf so prägenden Heurigenbetriebs ab 15. Mai erleichtern werden. Bis Jahresende können die Weinhauer die Schließzeiten zwischen den „Ausstecken“ von bisher vier auf zwei Wochen verkürzen.
Einhebung des Interessentenbeitrags 2020 ausgesetzt
Die Aussetzung des von zahlreichen Betrieben zu entrichtenden Interessentenbeitrags ist ein weiterer wichtiger Schritt. In der gestrigen Sitzung des NÖ Landtages wurde beschlossen, den Interessentenbeitrag für 2020 auf Grund der Corona-Krise zu erlassen. Das freut mich insoweit ich bereits seit geraumer Zeit eine Reform dieses Pflichtbeitrags fordere und die aktuelle Lösung mitentwickelt habe. Diese landesgesetzliche Fremdenverkehrsabgabe ist in Perchtoldsdorf mit seinem Tagestourismus ein bedeutender Posten, der zahlreiche Betriebsgattungen einschließt und dessen Aufkommen sich auf gut 100.000 Euro jährlich beläuft. Diese Summe wird der Marktgemeinde vom Land ersetzt und Schuster erwartet sich vom Wegfall der Belastung für die Wirtschaftsbetriebe einen weiteren Baustein an „kleiner, aber effektiver Hilfe“ zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen.
Fotocredit: Marktgemeinde Perchtoldsdorf, /zVg
Bürgermeister LAbg. Martin Schuster hat für die örtlichen Betriebe im Landtag das Buschenschankgesetz reformiert und die gestern beschlossene Aussetzung des Interessentenbetrags mitverhandelt.